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Datenschutzgrundverordnung

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist und in der gesamten Europäischen Union mit dem Ziel, ein einheitlich hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten, angewendet wird. Der englische Begriff lautet General Data Protection Regulation (GDPR).

Die DSGVO erweitert den Geltungsbereich des EU-Datenschutzrechtes auch auf Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, sobald diese Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Die Grundstruktur des DSGVO ähnelt stark am derzeitigen deutschen Datenschutzrecht, wobei bestimmte Grundsätze noch stärker und deutlicher herausgestellt werden als im Bundesdatenschutzgesetz.

Datenschutzgrundverordung im E-Commerce[Bearbeiten]

Die DSGVO unterscheidet im E-Commerce-Bereich nicht zwischen B2B oder B2C, sondern gilt für beide Geschäftsfelder. Sie dient dem Schutz natürlicher Personen, statt juristischer Personen. Im B2B-Bereich können allerdings auch juristische Personen durch die Datenschutzgrundverordnung geschützt sein: Die Funktionsträger sind natürliche Personen. Da konkrete Personen, wie Mitarbeiter oder Leitungspersonal angesprochen werden, findet in diesem Fall auch die EU-Datenschutzgrundverordnung Anwendung.

Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung[Bearbeiten]

Folgende Grundsätze sollen nach der DSGVO erreicht werden:

  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • das Prinzip der Datensparsamkeit
  • Transparenz

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